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FAQ (Fragen)

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Was ist der Ombudsmann?  |
Der Ombudsmann ist ein vom Kantonsrat gewählter neutraler Mittler zwischen Bürger und Verwaltung. Er setzt sich in erster Linie für den Schutz der Rechte und Interessen von Bürgerinnen und Bürgern ein und ist von den Behörden und der Verwaltung unabhängig.
Mit dem heutigen Amtsinhaber findet nachstehend - in Konkretisierung des Gesetzeswortlauts ("Ombudsperson"; §§ 87 - 94 des Zürcher Verwaltungsrechtspflegegesetzes) - die männliche Bezeichnung "Ombudsmann" Verwendung |
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Was fällt in die Zuständigkeit des Ombudsmanns?
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Alle Behörden und Ämter des Kantons und der Bezirke sowie die selbständigen und unselbständigen kantonalen Anstalten (mit Ausnahme von ZKB und EKZ) können vom Ombudsmann überprüft werden.
Mit der neuen Kantonsverfassung (in Kraft per 1. Januar 2006) können nun auch die Gemeinden den Ombudsmann in ihrer Angelegenheit für zuständig erklären (vgl. dazu: Tätigkeitsbericht 2004, S. 7 - 13)
Der Ombudsmann untersucht, ob diese Stellen nach Recht und Billigkeit verfahren. |
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Wo ist der Ombudsmann nicht zuständig?
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Bei Problemen im privaten Bereich sowie bei Fragen, welche den Bund betreffen, darf sich der Ombudsmann nicht einschalten.
Im weiteren hat er in folgenden Bereichen keine Überprüfungsbefugnis:
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Rechtsprechung der Gerichte sowie der Behörden mit gerichtlicher Unabhängigkeit |
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Erlass und Änderung von allgemein verbindlicher Vorschriften wie Gesetze, Verordnungen, Weisungen, usw. |
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hängige Rechtsmittelverfahren, ausser bei Rechtsverweigerung und -verzögerung und andern Verletzungen von Amtspflichten |
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Wann wird der Ombudsmann tätig?
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Ausgangspunkt ist die Beschwerde oder das Gesuch von direkt Betroffenen. Es kann sich um eine laufende oder bereits abgeschlossene Angelegenheit handeln. Man kann sich in jedem Stadium eines Verfahren an den Ombudsmann wenden. |
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Wer kann an den Ombudsmann gelangen?
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Alle Personen (natürliche, juristische sowie Gemeinden), die ein Problem haben, das in den Zuständigkeitsbereich des Ombudsmanns fällt. Auch die Staatsangestellten können sich an ihn wenden. |
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Wie werden die Anliegen unterbreitet?
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Die Anliegen können dem Ombudsmann schriftlich (Brief, E-Mail) oder mündlich dargelegt werden. |
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Werden die Angaben vertraulich behandelt?
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Soweit es die Betroffenen wünschen, ist dies selbstverständlich der Fall. |
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Wie erledigt der Ombudsmann die Anliegen?
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Der Ombudsmann bespricht die Angelegenheiten mit den Ratsuchenden. Er kann von den Behörden und Ämtern mündliche oder schriftliche Stellungnahmen einholen und Einblick in alle Akten nehmen. Er erteilt den Betroffenen Rat für ihr weiteres Verhalten oder versucht im Gespräch mit der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger eine faire Lösung zu finden. Gelangt er mit der Behörde bzw. Amtstelle zu keiner Einigung, so kann er eine schriftliche Empfehlung an sie erlassen. Er kann aber keine Anordnung treffen. |
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Was kosten die Dienste des Ombudsmanns?
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Jedermann kann den Ombudsmann unentgeltlich in Anspruch nehmen. |
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